Bestimmungen zur Einreise können sich ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Ägyptens. Die Einreise unterliegt zurzeit keinen COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen.
Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.
Empfehlungen: Befolgen Sie die Hinweise lokaler Behörden.
Die Sicherheitslage in Ägypten ist dennoch insgesamt weiterhin stabil und ruhig
Reise- und Sicherheitshinweise für Ihr Reiseland - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Das Visum kann vor der Einreise bei einer ägyptischen Auslandsvertretung, seit Dezember 2017 als „E-Visa“ oder auch bei Einreise („on Arrival“) beantragt werden.
Beachten Sie, dass es sich bei „E-Visa“ und „Visa on Arrival“ grundsätzlich um Tourismusvisa handelt.
Klären Sie ggf. bei der für Sie zuständigen ägyptischen Auslandsvertretung vorab, welche Visumkategorie Sie für Ihren Reisezweck benötigen.
Gegen eine Gebühr von 25 EUR zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 3 EUR (für ein einfaches Touristen-Visum) erteilen die ägyptische Botschaft in Berlin und die Generalkonsulate in Frankfurt und Hamburg auf Antrag Visa.
Weitere Informationen bietet die Botschaft der Arabischen Republik Ägypten in Berlin.
E-Visa können über die Plattform Visa2Egypt beantragt werden. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand wird das vorstehend beschriebene System (insbesondere die Möglichkeit der Erteilung von Visa on Arrival an den Flughäfen) hierdurch bis auf weiteres lediglich ergänzt, aber nicht ersetzt. Bei der Beantragung können mitunter technische Probleme entstehen, beispielsweise da Rechtschreibfehler oder zu lange Namen nicht bearbeitet werden können. Technische Fehler können zu einer automatischen Ablehnung führen. Die Gebühr wird in solchen Fällen nicht erstattet. Ein Beschwerde Mechanismus ist nicht vorhanden.
Die Gebühr beträgt für eine einfache Einreise 25 USD (bzw. entsprechender Gegenwert in EUR), für mehrfache Einreisen 60 USD, und ist an offiziellen Bankschaltern vor Erreichen der Passschalter zu entrichten. Abweichungen der Gebühren vor Ort sind möglich.
Ein Reisepass ist für die meisten Länder erforderlich. In der Regel muss ein Reisepass noch mindestens 6 Monate nach Reiserückflug gültig sein. Für Kinder müssen bei Einreise in Besitz von einem eigenen Reisepass sowie eine internationale Geburtsurkunde. Für Reisende in die USA oder mit Zwischenlandung in den USA wird nur ein laminierter, maschinenlesbarer Reisepass akzeptiert. Vorläufige Reisepässe sind nicht ausreichend.
weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link: (www.reise-klima.de)
Wettervorhersage:
Kairo:
Hurghada:
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt. Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren. Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Bei uns legen großen Wert auf eine gesunde Umwelt und nachhaltiges Reisen. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, für Ihre Anreise zum Flughafen die Bahn zu nutzen. Insbesondere der Frankfurter Flughafen ist sehr gut an den Nah- und Fernverkehr angebunden. Manche Fluggesellschaften bieten mittlerweile günstige Tarife für Ihre Zugfahrt zum Flug an. Gerne können wir Ihren Flug in Verbindung mit einer Bahnfahrkarte buchen. Falls Ihre Fluggesellschaft kein Rail & Fly anbietet, können Sie Ihre Fahrkarte und Sitzplatzreservierung bei allen DB-Agenturen oder online auf www.bahn.de buchen.
wir vermitteln auch Flüge als Service für Sie, damit ein Gesamtpaket mit anderen Leistungen bequem gebucht werden kann. Bitte beachten Sie, dass die meisten günstigen Flugtarife nur begrenzt umbuchbar oder stornierbar sind. Aus diesem Grund müssen die Flüge meist zu 100% sofort (je nach Fluggesellschaft AGB) nach Erhalt der Rechnung bezahlt werden.
Bei der Buchung geben Sie bitte Ihren vollständigen Namen genau so an, wie er in Ihrem Reisepass angegeben ist. Es ist wichtig, dass Vorname, Nachname und gegebenenfalls Titel oder Doppelname exakt übereinstimmen, da es sonst zu Problemen am Flughafen kommen kann. Einige Fluggesellschaften behalten sich das Recht vor, Passagiere aus Sicherheitsgründen von der Beförderung auszuschließen, wenn der Name in der Flugbuchung nicht mit dem im Reisepass übereinstimmt.
Falls fehlerhafte Angaben gemacht wurden, behalten wir uns das Recht vor, Ihnen die Kosten für eine Namensänderung oder Neubuchung der Flüge in Rechnung zu stellen.
Wenn Sie nach Ihrer Flugreise feststellen, dass Ihr Gepäck beschädigt wurde oder sogar verloren gegangen ist, ist es entscheidend, dies umgehend am Lost-and-Found-Schalter des Ankunftsflughafens zu melden. Fordern Sie eine schriftliche Schadensanzeige (Property Irregularity Report) oder eine Verlustanzeige (Lost Report) an. Ohne diese Unterlagen wird die Fluggesellschaft weder für den entstandenen Schaden noch für den Verlust haften.
Weitere Informationen finden Sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Fluggesellschaften bzw. Reiseveranstalters. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen immer den Abschluss einer Reisegepäckversicherung.
Bitte teilen Sie uns rechtzeitig mit, falls Sie oder Ihre Mitreisenden eingeschränkte Mobilität haben. Bei unseren Reisen sind in der Regel keine barrierefreien Unterkünfte vorgesehen, es sei denn, dies wird ausdrücklich im Angebot angegeben. Wir möchten sicherstellen, dass Sie an unseren Reisen teilnehmen können, und werden individuell prüfen, ob dies möglich ist.
Sollten Sie auf Ihrer Flugreise von einer Verspätung oder einer unerwarteten Umbuchung betroffen, empfehlen wir Ihnen auf dem Link von www.flightright.de zu gehen und Ihren Entschädigungsanspruch prüfen lassen. Sie können ca. bis zu 3 Jahre rückwirkend eine Entschädigung von etwa 250 € bis 600 € pro Person von der Fluggesellschaft erhalten, abhängig von der Flugstrecke. Die Experten von flightright setzen sich dafür ein, dass Ihre Ansprüche durchgesetzt werden, und ziehen im Erfolgsfall eine Provision in Höhe von 20% bis 30% zzgl. MwSt. von der Entschädigungssumme ab. Über den folgenden Link können Sie kostenlos mit dem Entschädigungsrechner prüfen, ob Sie einen Anspruch auf Rückerstattung haben.
Lesen Sie bitte bei Interesse die Bewertungen über flightright.de unter:
Bewertungen zu Flightright | Lesen Sie Kundenbewertungen zu flightright.de (trustpilot.com)
©Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.